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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Sonja Pelz (im folgenden Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

II. Produktionsaufträge

  1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (z.B. Labore) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

  2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

  3. Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nicht herausgegeben. 

  4. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht der Bilddateien seitens des Fotografen besteht nicht.

  5. Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei einer Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

  6. Dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

III. Urheberrecht, Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

  3. Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.

  4. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

  5. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Website www.sonjapelz.de bzw. den Social Media Account des Fotografen zu platzieren.

  6. Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte vom Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  7. Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

  8. Der Fotograf darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für seine Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website oder der Instagram-Seite des Fotografen, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

  9. Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden.

IV. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

  2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

  3. Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, befreien den Fotografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der Fotograf nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Der Fotograf wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Die geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf sein Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

V. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind ggf. Übernachtungs- und über die Inklusiv-km hinausgehende Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen.

  2. Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragsreises anzuzahlen (wird mit Gesamtbetrag verrechnet). Dieser Betrag wird mit Vertragsabschluss sofort fällig, der Restbetrag nach dem Hochzeitstag innerhalb von 7 Tagen. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung.

  3. Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

  4. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

  5. Der Widerruf des Vertrags ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschließung schriftlich möglich. 

Für Stornierungen gilt folgende Staffelung:

  • Bis 3 Monate vor Buchungstermin: Terminreservierungsgebühr i.H.v. 50% des Angebotspreises wird einbehalten

  • Ab 3 Monate vor Buchungstermin: 100% des vereinbarten Honorars​

VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Durch die in Ziffer VI. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

  1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

  4. Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Fotografen.

Stand 02/2023​

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